Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung ¹)
Lettner Ulrich EK leistet 12 Monate ab dem Liefertag Gewähr für die einwandfreie Ausführung und Verarbeitung der Ware. Bei berechtigter Mängelrüge beschränkt sich die Gewährleistung nach Wahl von Lettner Ulrich EK auf kostenlose Ersatzlieferung der mangelhaften Teile, die während der Gewährleistungsfrist ausgewechselt werden oder Nachbesserung. Dem Käufer bleibt bei fehlgeschlagener Nachbesserung oder Ersatzlieferung ausdrücklich das Recht vorbehalten, nach seiner Wahl die Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Preises (Minderung) zu verlangen. Alle darüber hinausgehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund insb. auf Schadenersatz sind ausgeschlossen, es sei denn, Lettner Ulrich EK fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Nicht unter die Gewährleistung fallen unerhebliche Mängel sowie auch solche, die durch normalen Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch, Fahrlässigkeit, Unfälle, unrichtigen Einbau oder Anschluss oder Nichteinhaltung der in der Gebrauchsanweisung dokumentierten Vorschriften und Anleitungen eingetreten sind, sowie durch äußere Einwirkungen, Eingriffe Dritter, Störungen an elektrischen Leitungen. Evtl. Mängel sind unverzüglich spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Feststellung, für offensichtliche Mängel spätestens aber innerhalb der vorgenannten Frist nach Lieferung geltend zu machen. Die Beanstandung des Käufers muss sämtliche Einzelheiten, sowie die Modell- und Seriennummer der beanstandeten Teile enthalten. Nimmt der Kunde an von Lettner Ulrich EK gelieferten Geräten und Software technische Änderungen vor, so erlöschen sämtliche Gewährleistungsansprüche. Eine Übertragung der Gewährleistung an Dritte ist ohne Zustimmung seitens Lettner Ulrich EK nicht gestattet.
Haftung ²)
Die Verwendung der von Lettner Ulrich EK verkauften Erzeugnisse erfolgt allein und unbedingt auf eigene Gefahr des Käufers (Benutzers). Lettner Ulrich EK haftet nicht für Unfälle, Betriebsstörungen oder sonstige Schäden oder Nachteile, die ihren Kunden oder Dritten aus den gelieferten Waren entstehen, es sei denn, dass Lettner Ulrich EK Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Die Schäden vertragswesentlicher Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sind. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung in Fällen einfacher Fahrlässigkeit auf die Schäden, die in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind, beschränkt. Gleiches gilt für die Pflichtverletzung durch Erfüllungsgehilfen von Lettner Ulrich EK. Wird Lettner Ulrich EK von Dritten, insb. von Abnehmern des Bestellers, aus Produzentenhaftung oder anderen Rechtsgrundlagen in Anspruch genommen, so wird der Besteller Lettner Ulrich EK insoweit von solchen Ansprüchen freistellen, als von ihm gelieferten Gegenstände oder von ihm erbrachte Leistungen für die Entstehung solcher Ansprüche ursächlich oder mit ursächlich waren.
Vertraulichkeit
Die dem Käufer von Lettner Ulrich EK anvertrauten Zeichnungen, Beschreibungen oder sonstigen technischen Unterlagen dürfen Dritten nicht ohne ausdrückliche Zustimmung von Lettner Ulrich EK, die im Einzelfall einzuholen ist, zugänglich gemacht oder anvertraut werden.
¹)Gewährleistung: Für Softwareüberlassung gilt ausschließlich die in den Bedingungen für Softwareüberlassung genannte Gewährleistung.
²)Haftung: Für Softwareüberlassung gilt ausschließlich die in den Bedingungen für Softwareüberlassung genannte Haftung.
Unvorhergesehene Ereignisse
Lettner Ulrich EK kann für die Nichterfüllung infolge höherer Gewalt, von erklärten oder nichterklärten Kriegen, Aufständen, Bürgerkriegen, Verfügungen von hoher Hand und/oder nationalen Hafen-, Verkehrs- oder sonstigen Behörden, nicht verantwortlich gemacht werden.
Geltendes Recht
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts sowie unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei jeder Streitigkeit aus dem Vertrag und/oder Warenlieferung, die nicht gütlich geregelt werden kann, sind die Gerichte in Ulm zuständig, sofern der Kunde Kaufmann ist. Lettner Ulrich EK ist jedoch berechtigt den Kunden auch an seinem Sitz zu verklagen.